Die sogenannte „Studienplatzklage“ fasst mehrere Verfahren zusammen, deren Durchführung notwendig ist, um letztlich auf dem rechtlichen Weg einen Studienplatz zu erhalten.
Darin sind beispielsweise enthalten:
- Widerspruch im Verwaltungsverfahren
- Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
>Handout zur Studienplatzklage<
In diesen Verfahren beanspruchen wir für Sie, dass Ihnen – auch aufgrund des verfassungsrechtlich verbrieften
Rechts – unabhängig von Note oder Wartezeit sofort ein Studienplatz zusteht. Da die Hochschulen im Bewerbungs-
verfahren in aller Regel nicht alle zur Verfügung stehenden Studienplätze ausschöpfen, ermitteln wir in den o.g.
Verfahren die Anzahl noch freier Studienplätze in dem von Ihnen gewünschten Studienfach und führen alle
notwendigen rechtlichen Schritte für Sie durch.
In nahezu allen der von uns geführten Studienplatzklage-Verfahren für nichtmedizinische Studienfächer konnten wir daher für unsere Mandanten den gewünschten Studienplatz erfolgreich erstreiten.
Wir können Sie bei der „Studienplatzklage“ bundesweit individuell betreuen und vertreten, denn aufgrund der
speziellen Art des Verfahrens ist eine persönliche Besprechung in unserem Büro für Sie nicht unbedingt notwendig.
Der Kontakt per Telefon, E-Mail oder Post wäre – sofern Sie dies so wünschen – absolut ausreichend.
Lesen Sie auch unseren umfangreichen Leitfaden zur Studienplatzklage, den wir speziell für Sie zusammen-
gestellt haben. Darin finden Sie alle notwendigen Informationen zur Studienplatzklage. Und wenn Sie noch
weitere Fragen haben, können Sie uns selbstverständliche jederzeit gerne kontaktieren.
Beachten Sie bitte auch, dass es in einigen Bundesländern Fristen zur Stellung eines Antrages auf außerkapazitäre Zulassung gibt, so z.B. für das Wintersemester teilweise bereits zum 15.07. Zur ordentlichen Vorbereitung auf eine Studienplatzklage gehört also auch ein rechtzeitiges Tätigwerden.
Auch durch unsere Tätigkeit konnten in den vergangenen Jahren durch Studienplatzklagen immer wieder in folgenden rein beispielhaft benannten Studiengängen freie Studienplätze festgestellt bzw. beschafft werden:
- Universität Hamburg: weitere Studienplätze im Fach Rechtswissenschaften
- Universität Hamburg: weitere Studienplätze im Fach Lehramt/Erziehungswissenschaften
- Technische Universität Hamburg: Energie- und Umwelttechnik durch Vergleich
- HAW Hamburg: weitere Studienplätze im Fach Bildung und Erziehung in der Kindheit
- Universität Hamburg: weitere Studienplätze im Fach Rechtswissenschaften
- Universität Hamburg: weitere Studienplätze im Fach BWL
- Universität Hamburg: Sozialökonomie durch Vergleich
- Universität Hamburg: Informatik durch Vergleich
- Universität Hamburg: Sinologie durch Vergleich
- Universität Hamburg: Politikwissenschaften durch Vergleich
- Universität Hamburg: Geowissenschaften durch Vergleich
- Universität Hamburg: Rechtswissenschaften im Nebenfach durch Vergleich
- Technische Universität Hamburg: Energie- und Umwelttechnik durch Vergleich
- HAW Hamburg: weitere Studienplätze im Fach Gesundheitswissenschaften
- Universität Hamburg: Medien- und Kommunikationswissenschaften durch Vergleich
- Universität Hamburg: weitere Studienplätze im Fach Arbeits- und Sozialmanagement durch Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg
Vereinbaren Sie gerne kurzfristig und unverbindlich einen Besprechungstermin mit uns.