Studienplatzklage

Wir klagen Ihren Studienplatz ein!

Alle Studiengänge – auch Hochschulstart/ZVS! Deutschlandweit! Seit Jahren erfolgreich!

Die sogenannte „Studienplatzklage“ fasst mehrere Verfahren zusammen, deren Durchführung notwendig ist, um letztlich auf dem rechtlichen Weg einen Studienplatz zu erhalten.
Darin sind beispielsweise enthalten:

In diesen Verfahren beanspruchen wir für Sie, dass Ihnen – auch aufgrund des verfassungsrechtlich verbrieften
Rechts – unabhängig von Note oder Wartezeit sofort ein Studienplatz zusteht. Da die Hochschulen im Bewerbungs-
verfahren in aller Regel nicht alle zur Verfügung stehenden Studienplätze ausschöpfen, ermitteln wir in den o.g.
Verfahren die Anzahl noch freier Studienplätze in dem von Ihnen gewünschten Studienfach und führen alle
notwendigen rechtlichen Schritte für Sie durch.

In nahezu allen der von uns geführten Studienplatzklage-Verfahren für nichtmedizinische Studienfächer konnten wir daher für unsere Mandanten den gewünschten Studienplatz erfolgreich erstreiten.

Wir können Sie bei der „Studienplatzklage“ bundesweit individuell betreuen und vertreten, denn aufgrund der
speziellen Art des Verfahrens ist eine persönliche Besprechung in unserem Büro für Sie nicht unbedingt notwendig.
Der Kontakt per Telefon, E-Mail oder Post wäre – sofern Sie dies so wünschen –  absolut ausreichend.

Lesen Sie auch unseren umfangreichen Leitfaden zur Studienplatzklage, den wir speziell für Sie zusammen-
gestellt haben. Darin finden Sie alle notwendigen Informationen zur Studienplatzklage. Und wenn Sie noch
weitere Fragen haben, können Sie uns selbstverständliche jederzeit gerne kontaktieren.

Beachten Sie bitte auch, dass es in einigen Bundesländern Fristen zur Stellung eines Antrages auf außerkapazitäre Zulassung gibt, so z.B. für das Wintersemester teilweise bereits zum 15.07. Zur ordentlichen Vorbereitung auf eine Studienplatzklage gehört also auch ein rechtzeitiges Tätigwerden.

Auch durch unsere Tätigkeit konnten in den vergangenen Jahren durch Studienplatzklagen immer wieder in folgenden rein beispielhaft benannten Studiengängen freie Studienplätze festgestellt bzw. beschafft werden:

Vereinbaren Sie gerne kurzfristig und unverbindlich einen Besprechungstermin mit uns.

Häufig gestellte Fragen