Wir bieten:
- Verteidigung in allgemeinen Strafsachen (z.B. Diebstahls-, Betrugs-, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte)
- Verteidigung in Haftsachen
- Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen
- Verteidigung in Steuerstrafsachen
- Verteidigung in Bußgeldverfahren (z.B. Verkehrssachen)
- Vertretung von Opfern von Strafdelikten (z.B. in Nebenklageverfahren)
Medienberichte über uns bzw. von uns bearbeitete Mandate im Zusammenhang mit Strafrecht
- radiohamburg.de – Betrunkener fährt Fahrradfahrer an und flüchtet
- sueddeutsche.de – Erfolglose Bankräuber vor Gericht
- Sat1 Regional – Prozess wegen Messerstecherei in Imbiss
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Das Strafrecht
Im Strafrecht gliedert sich das Verfahren in die drei Abschnitte Ermittlungsverfahren, das gerichtliche (Zwischen-)Verfahren und in eine Hauptverhandlung vor dem Strafgericht. Im Ermittlungsverfahren prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein Beschuldigter einer Straftat hinreichend verdächtig ist und, sollte dies der Fall sein, ob die Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteilung besteht und gegen ihn eine Anklage erhoben werden soll. Sollte eine Anklage erfolgen, prüft das Strafgericht den sogenannten hinreichenden Tatverdacht und die Verurteilungswahrscheinlichkeit noch einmal und lässt die Anklage ggf. zu. Danach kommt es zu einer Hauptverhandlung. Diese erfolgt vor dem Amts-, Land- oder in besonderen Fällen vor dem Oberlandesgericht. Es gibt auch ein sogenanntes Strafbefehlsverfahren. Hierbei erfolgt eine Verurteilung ohne Hauptverhandlung.
Im Strafverfahren kann der Rechtsanwalt als Strafverteidiger, Vertreter der Nebenklage oder als Zeugenbeistand auftreten. Es ist wichtig, dass der zu beauftragende Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger erfahren im Strafrecht ist und sich mit der Materie auskennt. Es ist insbesondere wichtig, dass der Rechtsanwalt im Strafrecht die Besonderheiten eines Strafverfahrens und auch die neueste Rechtsprechung kennt. Nur ein versierter, im Strafrecht erfahrener Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger kann Sie optimal vertreten. Sehr wichtig ist der enge und vertrauensvolle Kontakt zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten.
Sollte es trotz aller Bemühungen oder zu einer nicht gerechtfertigten Verurteilung kommen, kann der Strafverteidiger gegen das ergangene Urteil Rechtsmittel einlegen. Dies sind die Berufung oder Revision. Hat das erstinstanzliche Verfahren vor dem Landgericht stattgefunden, ist es ausschließlich die Revision. Auch aus diesem Grund ist es im Strafrecht wichtig, einen erfahrenen Strafverteidiger zu beauftragen. Der erfahrene Strafverteidiger wird den bisherigen Gang des Verfahrens prüfen und die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels abschätzen können.
Wichtig ist im Strafrecht, bereits im Vorfeld einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren. Bereits im Ermittlungsverfahren gilt es, den weiteren Gang des Verfahrens genau zu besprechen und die Weichen zu stellen. Der erfahrene Anwalt erkennt, wie er sich verhalten sollte, damit für den Klienten die beste Lösung gefunden wird. Es lohnt sich also, wenn man den kompetenten Anwalt möglichst frühzeitig kontaktiert.