Unterhalt
Zu prüfen ist immer auch die Frage, ob einer der Ehegatten dem anderen die Zahlung von Unterhalt schuldet. Ein solcher Anspruch kann während der Ehe in der Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung gegeben sein, dann spricht man von Trennungsunterhalt. Oder aber auch nach einer Scheidung, dann ist die Rede von nachehelichem Unterhalt.
Die Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs und die Ermittlung der Höhe der zu leistenden Zahlung sind derart vielfältig, dass die Vorbereitungen für das weitere Vorgehen in Unterhaltssachen im Regelfall nur in einem Gespräch mit dem Anwalt erörtert werden können. Von entscheidender Bedeutung ist nämlich die umfassende Kenntnis von
den Einkommens- und Vermögensverhältnissen beider Ehegatten. Ggf. kann eine solche Erörterung natürlich auch schriftlich und/oder telefonisch erfolgen.
Zur Geltendmachung von Unterhalt stehen unterschiedliche Verfahren vor dem Gericht zur Verfügung: Das Hauptverfahren und, vor allem zur Erlangung einer schnellen Entscheidung, das einstweilige Anordnungsverfahren.
Online Scheidung in 3 Schritten
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Sobald Sie das Scheidungs-Formular ausgefüllt haben, errechnen wir die für Sie voraussichtlich entstehenden Kosten und übersenden Ihnen ein Vollmachtsformular. Ggf. klären wir vorab noch offene Fragen. |
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Nach Eingang der Vollmacht und Zahlung der errechneten Kosten reichen wir für Sie bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Ehescheidung ein. Sofern aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für Sie in Betracht kommt, stellen wir für Sie einen entsprechenden Antrag. Eine Vorschusszahlung ist dann für Sie vorerst nicht erforderlich. |
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Nach Stellungnahme der Gegenseite sowie – erforderlichenfalls – Errechnung der Versorgungs- ausgleichsansprüche wird das Gericht in aller Regel kurzfristig terminieren. Während des gesamten Scheidungsverfahrens sind wir jederzeit für Sie da. Wir vertreten Sie bundesweit. |