Kosten einer Ehescheidung

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Kosten einer Ehescheidung

Die Anwaltsgebühren berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wobei wir nur die gesetzliche Mindestvergütung ansetzen. Wir arbeiten daher äußerst günstig und vereinbaren mit Ihnen keine höhere Vergütung
als die gesetzliche Mindestvergütung!

Die einzuzahlenden Gerichtsgebühren richten sich nach Ihrem monatlichen Einkommen. Antragsteller mit geringem
oder gar keinem eigenen Einkommen können Verfahrenskostenhilfe beantragen. Das gilt insbesondere für Empfänger staatlicher Leistungen, etwa Hartz-IV-Empfänger.

Das bedeutet, dass der antragstellende Ehegatte auf die Gerichtskosten und auf die Kosten seines Anwalts je
nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen keine Zahlungen oder Teilzahlungen zu leisten hat.

Sollte das Gericht Teilzahlungen festsetzen, so sind höchstens 48 Monatsraten zu zahlen; die Höhe der
Raten ist gesetzlich festgelegt.

Natürlich prüfen wir auch für Sie, ob Ihnen Verfahrenskostenhilfe gewährt werden kann!

 

KostenrechnerHinweis zur Eingabe beim Kostenrechner:
Bei „Streitwert Scheidung“ ist das dreifache Nettoeinkommen beider
Ehegatten einzugeben (Bsp.: Nettoeinkommen Mann € 3000,00; Nettoeinkommen
Frau € 2000; Gesamtnetto = € 5000; also Streitwert = 15.000,00 (5000×3).
Dadurch werden die Kosten nur der Ehescheidung angezeigt.
Ein durchzuführender Versorgungsausgleich oder andere Streitgegenstände
wie Sorgerecht, Unterhalt, etc. können diesen Wert noch erhöhen.

Online Scheidung in 3 Schritten

Sobald Sie das Scheidungs-Formular ausgefüllt haben, errechnen wir die für Sie voraussichtlich entstehenden Kosten und übersenden Ihnen ein Vollmachtsformular. Ggf. klären wir vorab noch offene Fragen.
Nach Eingang der Vollmacht und Zahlung der errechneten Kosten reichen wir für Sie bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Ehescheidung ein. Sofern aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für Sie in Betracht kommt, stellen wir für Sie einen entsprechenden Antrag. Eine Vorschusszahlung ist dann für Sie vorerst
nicht erforderlich.
Nach Stellungnahme der Gegenseite sowie – erforderlichenfalls – Errechnung der Versorgungs- ausgleichsansprüche wird das Gericht in aller Regel kurzfristig terminieren. Während des
gesamten Scheidungsverfahrens sind wir jederzeit für Sie da. Wir vertreten Sie bundesweit.

 

 

Antragsteller


Antragsteller ist: EhemannEhefrau
Ihre E-Mail-Adresse (*):


Ehefrau
 
Vorname:
Nachname:
Geburtsname:
Geburtsdatum und -ort:
Straße & Haus-Nr.:
PLZ & Ort:
Staatsangehörigkeit:


Ehemann
 
Vorname:
Nachname:
Geburtsname:
Geburtsdatum und -ort:
Straße & Haus-Nr.:
PLZ & Ort:
Staatsangehörigkeit:


Wo haben Sie zuletzt gemeinsam gewohnt?
 
Straße & Haus-Nr.:
PLZ & Ort:


Wer soll nach der Scheidung in der Ehewohnung wohnen?
 
Wohnhaft bleibt: EhemannEhefrauKeiner


Angaben zu Heirat und Trennung:
 
Heiratsdatum:
Heiratsort:
Heiratsregister-Nr.:
Seit wann getrennt?:

Hinweis: Eine Trennung von Tisch und Bett innerhalb der gemeinsamen Wohnung gilt ebenfalls als Trennung.


Will Ihr Ehepartner auch geschieden werden ?
 
JaNein


Gibt es gemeinsame minderjährige Kinder?
 
Name, Geburtsdatum:
Name, Geburtsdatum:
Name, Geburtsdatum:
Name, Geburtsdatum:
Name, Geburtsdatum:


Die Kinder leben bei ?
 
EhefrauEhemann


Wie ist der Ehegattenunterhalt vereinbart?
 
Ehegattenunterhalt: gegenseitiger Verzichteigene Regelung


Gibt es einen Ehevertrag ?
 
Ehevertrag: JaNein


Gibt es eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung ?
 
Scheidungsfolgenvereinbarung: JaNein


Gibt es bereits Regelungen zu:
 
Unterhalt: NeinJa
Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung: NeinJa
Hausrat: NeinJa
Versorgungsausgleich: NeinJa


Sind zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner bereits gerichtliche Verfahren anhängig ?
 
Verfahren anhängig: JaNein


Wie hoch ist ungefähr das monatliche Nettoeinkommen?
 
Ehemann:
Ehefrau:
Hinweis: Diese Angaben werden benötigt zur Berechnung der Scheidungsgebühren


Wie sind Sie erreichbar? (für evtl. Rückfragen)
 
E-Mail (wenn abweichend zu obiger):
Telefon:
Handy:


Haben Sie weitere Anmerkungen bzw. Fragen?