Dauer eines Scheidungsverfahrens

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Dauer eines Scheidungsverfahrens

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens beträgt durchschnittlich 6 Monate, solange es nichts weiter zu regeln gibt.

Ein wesentlicher Teil dieser Dauer betrifft die Klärung des Versorgungsausgleichs, also den Ausgleich der
jeweiligen Rentenansprüche der Ehegatten. Dies hängt im Wesentlichen mit den Bearbeitungszeiten der
jeweiligen Rentenversicherungsträger zusammen. Wenn die Ehe weniger als 3 Jahre angedauert hat,
findet ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt.

Muss ein Versorgungsausgleichsverfahren nicht durchgeführt werden, kann das Scheidungsverfahren
schon in durchschnittlich 3 Monaten abgeschlossen werden (sogenannte „Blitzscheidung“).

Online Scheidung in 3 Schritten

Sobald Sie das Scheidungs-Formular ausgefüllt haben, errechnen wir die für Sie voraussichtlich entstehenden Kosten und übersenden Ihnen ein Vollmachtsformular. Ggf. klären wir vorab noch offene Fragen.
Nach Eingang der Vollmacht und Zahlung der errechneten Kosten reichen wir für Sie bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Ehescheidung ein. Sofern aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für Sie in Betracht kommt, stellen wir für Sie einen entsprechenden Antrag. Eine Vorschusszahlung ist dann für Sie vorerst
nicht erforderlich.
Nach Stellungnahme der Gegenseite sowie – erforderlichenfalls – Errechnung der Versorgungs- ausgleichsansprüche wird das Gericht in aller Regel kurzfristig terminieren. Während des
gesamten Scheidungsverfahrens sind wir jederzeit für Sie da. Wir vertreten Sie bundesweit.

 

 

Antragsteller


Antragsteller ist: EhemannEhefrau
Ihre E-Mail-Adresse (*):


Ehefrau
 
Vorname:
Nachname:
Geburtsname:
Geburtsdatum und -ort:
Straße & Haus-Nr.:
PLZ & Ort:
Staatsangehörigkeit:


Ehemann
 
Vorname:
Nachname:
Geburtsname:
Geburtsdatum und -ort:
Straße & Haus-Nr.:
PLZ & Ort:
Staatsangehörigkeit:


Wo haben Sie zuletzt gemeinsam gewohnt?
 
Straße & Haus-Nr.:
PLZ & Ort:


Wer soll nach der Scheidung in der Ehewohnung wohnen?
 
Wohnhaft bleibt: EhemannEhefrauKeiner


Angaben zu Heirat und Trennung:
 
Heiratsdatum:
Heiratsort:
Heiratsregister-Nr.:
Seit wann getrennt?:

Hinweis: Eine Trennung von Tisch und Bett innerhalb der gemeinsamen Wohnung gilt ebenfalls als Trennung.


Will Ihr Ehepartner auch geschieden werden ?
 
JaNein


Gibt es gemeinsame minderjährige Kinder?
 
Name, Geburtsdatum:
Name, Geburtsdatum:
Name, Geburtsdatum:
Name, Geburtsdatum:
Name, Geburtsdatum:


Die Kinder leben bei ?
 
EhefrauEhemann


Wie ist der Ehegattenunterhalt vereinbart?
 
Ehegattenunterhalt: gegenseitiger Verzichteigene Regelung


Gibt es einen Ehevertrag ?
 
Ehevertrag: JaNein


Gibt es eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung ?
 
Scheidungsfolgenvereinbarung: JaNein


Gibt es bereits Regelungen zu:
 
Unterhalt: NeinJa
Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung: NeinJa
Hausrat: NeinJa
Versorgungsausgleich: NeinJa


Sind zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner bereits gerichtliche Verfahren anhängig ?
 
Verfahren anhängig: JaNein


Wie hoch ist ungefähr das monatliche Nettoeinkommen?
 
Ehemann:
Ehefrau:
Hinweis: Diese Angaben werden benötigt zur Berechnung der Scheidungsgebühren


Wie sind Sie erreichbar? (für evtl. Rückfragen)
 
E-Mail (wenn abweichend zu obiger):
Telefon:
Handy:


Haben Sie weitere Anmerkungen bzw. Fragen?