Dauer eines Scheidungsverfahrens
Die Dauer eines Scheidungsverfahrens beträgt durchschnittlich 6 Monate, solange es nichts weiter zu regeln gibt.
Ein wesentlicher Teil dieser Dauer betrifft die Klärung des Versorgungsausgleichs, also den Ausgleich der
jeweiligen Rentenansprüche der Ehegatten. Dies hängt im Wesentlichen mit den Bearbeitungszeiten der
jeweiligen Rentenversicherungsträger zusammen. Wenn die Ehe weniger als 3 Jahre angedauert hat,
findet ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt.
Muss ein Versorgungsausgleichsverfahren nicht durchgeführt werden, kann das Scheidungsverfahren
schon in durchschnittlich 3 Monaten abgeschlossen werden (sogenannte „Blitzscheidung“).
Online Scheidung in 3 Schritten
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Sobald Sie das Scheidungs-Formular ausgefüllt haben, errechnen wir die für Sie voraussichtlich entstehenden Kosten und übersenden Ihnen ein Vollmachtsformular. Ggf. klären wir vorab noch offene Fragen. |
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Nach Eingang der Vollmacht und Zahlung der errechneten Kosten reichen wir für Sie bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Ehescheidung ein. Sofern aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für Sie in Betracht kommt, stellen wir für Sie einen entsprechenden Antrag. Eine Vorschusszahlung ist dann für Sie vorerst nicht erforderlich. |
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Nach Stellungnahme der Gegenseite sowie – erforderlichenfalls – Errechnung der Versorgungs- ausgleichsansprüche wird das Gericht in aller Regel kurzfristig terminieren. Während des gesamten Scheidungsverfahrens sind wir jederzeit für Sie da. Wir vertreten Sie bundesweit. |