Erbrecht

Streit ums Erbe?

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Das Erbrecht

Wenn es ums Erben geht, ergeben sich oftmals viele Fragen. Dabei ist es eigentlich ganz einfach. Es ist nicht zwingend notwendig, ein Testament zu verfassen. Denn es gibt eine bestimmte Reihenfolge, die das Erbrecht regelt, nämlich die gesetzliche Erbfolge. Nach dieser Form erben Eheleute genauso wie Kinder. Wenn keine Kinder vorhanden sind, erben die noch lebenden Eltern oder Geschwister, usw.

Nun gibt es allerdings auch Situationen, in denen die Erbfolge wunschgemäß bestimmt werden soll. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn es eine Ehe ohne Trauschein gibt oder wenn bestimmte Personen besonders bevorzugt oder benachteiligt werden sollen, oder das Erbe schlicht abweichend von der gesetzlichen Erbfolge vererbt werden soll. Dann sollte auf jeden Fall ein Testament verfasst werden. Damit es seine Gültigkeit beweist, muss es handschriftlich verfasst und unterschrieben werden.

Wer sicher sein will, dass der letzte Wille auch da ankommt, wo es gewünscht wird, ist damit gut beraten, ihn vom Notar beglaubigen zu lassen und beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen. Aber auch beim Vorhandensein eines Testaments gibt es Einschränkungen. Denn das Erbrecht besagt unter anderem, dass enterbte Kinder Anspruch auf einen Pflichtteil haben, das der Hälfte des eigentlichen gesetzlichen Erbes entspricht.