Arbeitsrecht

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Arbeitsrecht Hamburg: Ihnen wurde gekündigt – Sie wurden abgemahnt?

 

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Hamburg helfen Ihnen.

Im Arbeitsrecht setzen wir Ihre Rechte als Arbeitnehmer schnell und konsequent durch. Im Falle Ihrer Kündugung kämpfen wir – je nach Ihrer Zielsetzung – für Ihre möglichst hohe Abfindung oder Weiterbeschäftigung.
Wir bieten folgende Leistungen im Bereich Arbeitsrecht:

  • Durchführung von Arbeitsgerichtsprozessen, z.B. bei Kündigung oder Abmahnung
  • Beratung und Fertigung von Aufhebungsvereinbarungen
  • Beratung und Fertigung von Arbeitsverträgen
  • Arbeitszeugnis-Beratung

Vereinbaren Sie gerne kurzfristig und unverbindlich einen Besprechungstermin zum Arbeitsrecht mit uns.

 

Arbeitsrecht: Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens

Im Bereich Arbeitsrecht sind die Arbeitsgerichte insbesondere für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zuständig. Am häufigsten sind Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer Kündigung. Gestritten wird aber auch über arbeitsrechtliche Abmahnungen, Zeugnisse oder die Zahlung des Gehalts. Wichtig ist zu wissen, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren spezielle Fristvorschriften gelten. Wenn man sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen möchte, muss die sogenannte Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung bei Gericht eingereicht werden.

Nach Einreichung einer Klage setzt das Arbeitsgericht regelmäßig einen Gütetermin an. Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist so konzipiert, dass in diesem Gütetermin ein Vergleich (gütliche Einigung zwischen den Parteien) geschlossen werden soll. Kommt es zum Abschluss eines Vergleichs, wird dieser in der Regel sofort protokolliert und den Beteiligten werden schriftliche Ausfertigungen mitgegeben. Meistens werden in solchen Terminen Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes ausgehandelt. Die Höhe einer Abfindung richtet sich dann in der Regel nach dem bisherigen Gehalt, der Dauer der Beschäftigung und den Erfolgsaussichten der Kündigung.

Es ist daher wichtig, sich zu diesem Termin gründlich vorzubereiten und dem Gericht möglichst schon zuvor sämtliche relevanten Unterlagen vorgelegt und den Sachverhalt möglichst umfassend geschildert zu haben.

Wird das Arbeitsrecht-Verfahren durch Vergleich beendet, so entfallen die Gerichtsgebühren. Darüber hinaus tragen die Beteiligten grundsätzlich die Kosten für ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht selbst. Scheitert diese Güteverhandlung, so setzt das Gericht einen Kammertermin an. Zur Vorbereitung dieses Termins werden den Beteiligten dann häufig Auflagen gemacht, um nach Beendigung des Kammertermins zu einer Entscheidung zu gelangen.

Kann ein Vergleich auch in diesem Termin nicht erreicht werden, erlässt das Arbeitsgericht nach Beendigung des Kammertermins ein Urteil. Dagegen ist das Rechtsmittel der Berufung gegeben. Hierbei ist zu beachten, dass in der 2. Instanz nicht mehr der Grundsatz gilt, dass die Parteien ihre Kosten unabhängig vom Ausgang der Sache selbst tragen. Vielmehr gelten auch im Arbeitsrecht in der 2. Instanz wieder die aus dem allgemeinen Zivilrecht bekannte Regel, wonach die unterliegende Partei auch die Anwaltskosten der obsiegenden Partei zu tragen hat.